SAFE Finance Blog
31 Jan 2023

Das SAFE Regulatory Radar im Januar

Neue Leitlinien und Standards zur Vereinfachung der Berichterstattung für Kreditdienstleistungen, das Datenmanagement im Derivatemarkt und Änderungen zur Bestimmung einer Gruppe verbundener Kunden

Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.

NPL-Richtlinie: Technische Standards für Banken beim Verkauf notleidender Kredite

Kreditinstitute müssen beim Verkauf oder der Übertragung von notleidenden Krediten („Non-Performing Loans“, NPL) spezifische Informationen bezüglich der finanziellen Sorgfaltspflicht und der Bewertung von NPL bereitstellen. Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 20. Dezember 2022 veröffentlichten Entwürfe mit technischen Durchführungsstandards sehen Datenvorlagen vor, die detaillierte Informationen über die Kreditengagements der Kreditinstitute im Anlagebuch für die Analyse der Kreditkäufer, die finanzielle sorgfältige Prüfung und die Bewertung der Rechte eines Gläubigers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder des notleidenden Kreditvertrags selbst erhalten sollen.

Dieser EU-weite einheitliche Datenstandard ermöglicht länderübergreifende Vergleiche, verringert Informationsasymmetrien zwischen Verkäuf:innen und Käufer:innen von NPL und verbessert die Funktionsweise der NPL-Sekundärmärkte. Infolgedessen wird der Verkauf von NPL erleichtert und die Eintrittsbarrieren für kleine Kreditinstitute und Investoren verringert.

Mit der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer folgt der Entwurf mit technischen Durchführungsstandards den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, wie z.B. die Konzentration auf den Verkauf von Portfolios von notleidenden Krediten, die Anforderung unterschiedlicher Informationen je nach Art der Kreditnehmer:innen und der Portfolios und die Möglichkeit, alle Datenfelder als nicht obligatorisch für bestimmte Arten von Transaktionen zu behandeln.

Der Entwurf mit technischen Durchführungsstandards wird vor der offiziellen Veröffentlichung der Europäischen Kommission zur Annahme vorgelegt.

Die politische Dimension in der Debatte über wirksame NPL-Behandlungen wird in SAFE White Paper No. 84 aufgegriffen.

EMIR: Neue Leitlinien und Dokumentation für die Berichterstattung

Die Berichterstattung im Rahmen der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) wird weiter standardisiert und vereinheitlicht. Die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 20. Dezember 2022 veröffentlichten Leitlinien und technischen Dokumentationsunterlagen verdeutlichen die rechtlichen Bestimmungen zur Meldung und zum Datenmanagement innerhalb der geänderten EMIR-Vorschriften und bieten praktische Anleitungen für deren Umsetzung.

Ziel der stärkeren Vereinheitlichung und Standardisierung ist die Eindämmung der Kosten entlang der gesamten Berichterstattungskette, einschließlich der meldenden Gegenparteien, der datenprüfenden Transaktionsregister und der Aufsichts- und Regulierungsbehörden.

Auf Grundlage der Auswertung des Feedbacks, das zu den Vorschlägen in dem im Juli 2021 veröffentlichten Konsultationspapier eingegangen ist, klären die Leitlinien Aspekte im Zusammenhang mit dem allgemeinen Aufbau und den Voraussetzungen von Derivateberichten sowie der Meldung bestimmter Arten von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus werden die Erfassung der Meldefelder und das Datenmanagement behandelt. Der endgültige Bericht wird von Validierungsregeln und Meldeanweisungen begleitet.

Die Leitlinien werden in alle EU-Sprachen übersetzt, veröffentlicht und treten am 29. April 2024 in Kraft.

CRR: Technische Standards für die Bestimmung einer Gruppe verbundener Kunden

Zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, die durch spezifische Risikofaktoren eng miteinander verbunden sind, sollen als ein einziges Risiko behandelt werden. Am 21. Dezember 2022 veröffentlichte die EBA ihren Abschlussbericht über die Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Identifizierung einer Gruppe verbundener Kunden gemäß der Kapitaladäquanzverordnung („Capital Requirements Regulation“, CRR). Die CRR zielt in erster Linie auf beaufsichtigte Kreditinstitute ab und bezieht sich auf die quantitativen Anforderungen für Banken, wie z.B. die Vorschriften über die angemessene Eigenkapitalausstattung, Großkreditgrenzen und angemessene Liquidität.

In Verbindung mit den EBA-Richtlinien bilden diese Entwürfe der technischen Regulierungsstandards den vollständigen Rahmen für die Feststellung, dass zwei oder mehr juristische Personen miteinander verbunden sind, und gewährleisten eine stärkere Angleichung an die Standards der Basler Rahmenvereinbarung. Während die Leitlinien praktische Beispiele enthalten und verfahrenstechnische Anleitungen bieten, enthalten die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards eine klare und vereinheitlichte Spezifikation der Umstände, die eine Gruppierung erfordern.

Zwei der mehr Personen sind als juristische Personen verbunden, wenn

  • sie Teil desselben konsolidierten Abschlusses sind;
  • es wahrscheinlich ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten einer natürlichen oder juristischen Person auf andere Personen übergreifen und die vollständige und rechtzeitige Rückzahlung der Verbindlichkeiten beeinträchtigen;
  • Verflechtungen durch ein Kontroll- und/oder wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zu einem einzigen Risiko führen.

Dennoch kann es Ausnahmesituationen geben, in denen das Kreditinstitut gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass es sich nicht um ein Einzelrisiko handelt.

Als nächstes wird der endgültige Entwurf der technischen Regulierungsstandards der EU-Kommission zur Annahme vorgelegt.

 Öffentliche Konsultationen:

  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Konsultation zu einem Leitfaden für Nachhandelstransparenz. Die Frist endet am Freitag, den 31. März 2023.
 

Angelina Hackmann ist Co-Head des SAFE Policy Center.