SAFE Finance Blog
29 Jan 2021

Das SAFE Regulatory Radar im Januar

Laufende Aktivitäten zum EU-Rahmenwerk für den Verkauf von notleidenden Krediten, die EZB setzt Aufsichtsstandards zur Bankenkonsolidierungen und die ESMA neue Berichtsstandards unter EMIR REFIT

Am Ende jedes Monats beleuchtet das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Nachrichten und Entwicklungen zur Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene. 

Bankenaufsicht: Neue Regulierung zum Verkauf von faulen Krediten an Dritte 

Am 14. Januar 2021 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments über einen Legislativvorschlag abgestimmt, der den Verkauf von notleidenden Krediten („nonperforming loans“, NPLs) von Banken an Zweitkäufer regelt.  

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Bankenunion zu stärken, indem Risiken im Bankensystem reduziert werden und die Kreditvergabe der Banken erleichtert wird, während zugleich die Rechte der Kreditnehmer geschützt werden. 

Der Verordnungsentwurf erleichtert zum einen die Nutzung des beschleunigten außergerichtlichen Vollstreckungsverfahrens für Sicherheiten („extrajudicial enforcement procedure for collateral“, AECE), um Banken zu helfen, notleidende Kredite besser zu verwalten. Demnach würden die beteiligten Parteien dieses außergerichtliche Verfahren nutzen dürfen, wenn sich Kreditgeber und Kreditnehmer im Vorfeld darauf geeinigt haben. Außerdem vereinfacht der Vorschlag die Regeln für das Kreditservicing durch Dritte und den Kredittransfer, um die Sekundärmärkte für notleidende Kredite weiterzuentwickeln. Schließlich fördert der Rechtsakt die harmonisierte Aufsicht in der EU. Er legt gemeinsame Standards für die nationalen Behörden fest und bietet eine Anleitung für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften (AMCs).  

Die jüngsten vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen des Verordnungsentwurfs sollen das Schutzniveau für Kreditnehmer durch Instrumente wie der teilweisen Refinanzierung eines Kreditvertrags, der Änderung von Vertragsbedingungen und der Verlängerung der Kreditlaufzeit erhöhen. Weitere Änderungen regeln ein Zulassungsverfahren für Kreditdienstleister sowie deren Rechte und Pflichten. Insbesondere stehen die vorgeschlagenen Bestimmungen in Einklang mit dem kürzlich veröffentlichten Aktionsplan der Europäischen Kommission zu NPLs, der Politikempfehlungen bezüglich der Covid-19-Pandemie gibt und unterstützende Maßnahmen für die Kreditvergabe der Banken vorsieht. Ein kürzlich erschienenes SAFE White Paper bewertet verschiedene politische Lösungen für den Umgang mit notleidenden Krediten. 

Im nächsten Schritt wird der ECON-Ausschuss mit dem Ministerrat und der EU-Kommission Verhandlungen aufnehmen, um die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu prüfen. 

Finanzaufsicht: EZB stellt Leitfaden zu Bankenkonsolidierungsvorhaben vor 

Am 12. Januar 2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen finalen Leitfaden über die Aufsicht zur nachhaltigen Konsolidierung im Bankensektor veröffentlicht. Mit diesem Leitfaden präzisiert die EZB die Grundsätze ihres Aufsichtsansatzess, um festzulegen, ob ein Kreditinstitut angemessene Mechanismen bereitstellt, um ein solides Management und eine solide Absicherung der Risiken, die sich aus einer Konsolidierung ergeben, zu gewährleisten. 

Als einen zentralen Punkt stellt die EZB klar, dass keine Absicht bestehe, glaubwürdige Integrationspläne durch höhere Säule-II-Kapitalanforderungen zu bestrafen. Darüber hinaus erwartet die EZB, dass potenzielle „Badwill“-Gewinne nicht an Aktionäre des fusionierten Unternehmens ausgeschüttet werden, wenn kein nachhaltiges Geschäftsmodell vorliegt. Darüber hinaus wird die EZB die vorübergehende Verwendung interner Modelle zur Berechnung der Kapitalanforderungen akzeptieren. Neben dem Gesamtansatz für die aufsichtliche Beurteilung enthält der Leitfaden auch die Erwartungen der EZB mit Blick auf die Aufsichtsstandards und die Anwendung des Rahmenwerks auf Konsolidierungstransaktionen, an denen weniger bedeutende Institute beteiligt sind.  

Die EZB empfiehlt, dass Kreditinstitute, die eine Konsolidierung planen, die zuständigen Behörden frühzeitig informieren. Dieser unverbindliche Rechtsakt soll die Transparenz stärken, indem er die Aufsichtstätigkeit berechenbarer macht und Banken bei der Gestaltung von aufsichtsrechtlich tragfähigen Geschäftsmodellen unterstützt.  

Aufsichtsrechtliches Meldewesen: ESMA aktualisiert EMIR REFIT 

Am 17. Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) technische Regulierungsstandards (RTS) für das Meldewesen, die Datenqualität, den Datenzugang und die Registrierung von Transaktionsregistern (TRs), um einen reibungslosen Übergang zu den überarbeiteten Meldevorschriften nach den Änderungen der europäischen Marktinfrastrukturverordnung („European Markets Infrastructure Regulation“, EMIR REFIT) zu ermöglichen. 

Die Standards passen die Meldevorschriften an internationale Standards an, insbesondere an die entwickelten globalen Leitlinien der Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden („International Organization of Securities Commissions“, IOSCO) und des Ausschusses für Zahlungen und Marktinfrastrukturen („Committee on Payments and Market Infrastructures“, CPMI). Um die Datenqualität und -konsistenz zu verbessern, hat die ESMA ein harmonisiertes Schema für eine Erweiterbare Auszeichnungssprache („Extensible Mark-up Language“, XML) für die Meldungen von TR-Gegenparteien eingeführt. Die Standards spezifizieren außerdem die Registrierung von TRs und enthalten eine Sonderrückstellung, um sie von der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte („Securities Financing Transactions Regulation“, SFTR) auf EMIR auszuweiten. Schließlich legen die Regulierungsstandards die Bedingungen für den Datenzugriff durch die Behörden fest.   

Die Standards wurden der EU-Kommission zur Bestätigung vorgelegt und werden nach der Umsetzungsfrist von 18 Monaten anwendbar sein.   

Aktuelle öffentliche Konsultationen 

  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultationen zu Entwürfen von Gleichwertigkeitsbeschlüssen für Australien, Brasilien, Kanada, Hongkong, Singapur und die USA bezüglich der Anforderungen an das Risikomanagement bei Transaktionen mit nicht geclearten OTC-Derivaten im Rahmen von EMIR. Die Frist endet Mittwoch, 17. Februar 2021. 
  • Europäische Kommission: Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines europäischen Single Access Point für finanzielle und nicht-finanzielle Informationen, die von Unternehmen veröffentlicht werden. Die Frist endet Mittwoch, 3. März 2021. 
  • EBA: Öffentliche Konsultation mit Vorschlägen für Entwürfe technischer Durchführungsstandards (ITS) zur Änderung der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission über das Benchmarking von Kreditrisiko-, Marktrisiko- und IFRS9-Modellen. Die Frist endet Montag, 15. Februar 2021. 
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie für Wertpapierfirmen (Investment Firm Directive). Die Frist endet am Mittwoch, den 17. März 2021. 
  • EBA: Öffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Überwachung des Schwellenwerts und anderer Verfahrensaspekte bei der Gründung von zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen gemäß CRD IV. Die Frist endet bis Montag, 15. März 2021. 
  • ESMA: Öffentliche Konsultation zum algorithmischen Handel. Die Frist für Kommentare zum Konsultationspapier endet Freitag, der 12. März 2021.    

Anastasia Kotovskaia ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am SAFE Policy Center und promoviert derzeit in Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität.