Am Ende jedes Monats stellt das SAFE Regulatory Radar eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich der Finanzregulierung auf nationaler und EU-Ebene zusammen.
ESMA: Änderungen der Clearing- und Derivatehandelspflichten im Zusammenhang mit der Umstellung der Referenzzinssätze
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat einen Abschlussbericht über die Clearing- („clearing obligations“, CO) und Derivatehandelsverpflichtungen („derivative trading obligations“, DTO) im Zusammenhang mit der Umstellung der Referenzzinssätze am 1. Februar 2023 veröffentlicht. Dieser Bericht ist Teil des Umstellungsprozesses weg vom Euro Overnight Index Average (EONIA) und dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) zu vorrangig risikofreien Zinssätzen wie €STR, SOFR, SONIA and TONA.
EONIA war der Zinssatz, zu dem unbesicherte Kredite in Euro auf dem Interbankenmarkt im Euroraum von einem Stichtag zum nächsten gewährt wurden. Der LIBOR ist ein Referenzzinssatz für alle Banktage unter bestimmten Bedingungen, für die Berechnung des Kreditzinssatzes. Aufgrund von Manipulationen während des LIBOR-Skandals kündigte die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) im Jahr 2017 an, den LIBOR durch andere Referenzzinssätze zu ersetzen.
Der Bericht enthält Entwürfe für technische Regulierungsstandards („regulatory technical standards“, RTS) zur Änderung des Anwendungsbereichs der CO und DTO für außerbörslich gehandelte („over the counter“, OTC) Zinsderivate, die auf Euro, britisches Pfund, japanischen Yen und US-Dollar lauten.
Die Vorschläge beinhalten außerdem die Einführung von:
- der Klasse der Tokyo Overnight Average Rate Overnight Index Swaps (TONA OIS) (mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren) und die Erweiterung der Klasse der Secured Overnight Financing Rate Overnight Index Swaps (SOFR OIS) (bis zu 50 Jahren) für CO
- bestimmte Euro Short-Term Rate Overnight Index Swaps (€STR OIS)-Klassen für DTO.
Verbriefungsverordnung: Sicherstellung der Homogenität der zugrundeliegenden Risikopositionen
Die einfachen, transparenten und standardisierten („simple, transparent, and standardized“, STS) Anforderungen, die Teil der Verbriefungsverordnung sind, wurden für Asset-Backed Commercial Paper (ABCP) und Nicht-ABCP-Verbriefungen erweitert.
Der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 14. Februar 2023 veröffentlichte endgültige RTS-Entwurf ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1851 der EU-Kommission, indem er den Anwendungsbereich auf bilanzwirksame Verbriefungen ausweitet und die Besonderheiten dieser Verbriefungen berücksichtigt.
Der Bericht führt Übergangsbestimmungen für Verbriefungen ein, die als STS-konform gemeldet wurden und deren Wertpapiere vor dem Datum der Anwendung der Verordnung emittiert wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass bestehende Transaktionen weiterhin STS-konform bleiben.
Abwicklungsrichtlinie: Leitlinien für Abwicklungsbehörden zur Transparenz von Abschreibungs-, Umwandlungs- und Bail-in-Austauschmechanik
Die EBA hat am 13. Februar 2023 einen Abschlussbericht über Leitlinien für Abwicklungsbehörden zur Veröffentlichung der Abschreibungs-, Umwandlungs- und Bail-in-Austauschmechanik veröffentlicht.
Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Richtlinie 2014/59/EU1, BRRD) ermächtigt die Abwicklungsbehörden, Kapitalinstrumente abzuschreiben und umzuwandeln. Sie legt außerdem fest, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass die Behörden das Bail-in-Instrument anwenden können, um die Abwicklungsziele zu erreichen.
Um sicherzustellen, dass die Vorgehensweise der Behörden glaubwürdig ist und die Institute über die notwendigen Informationen verfügen, um sich vorzubereiten, werden die zuständigen Behörden aufgefordert, anzugeben, ob sie beabsichtigen, auf Interimsinstrumente zurückzugreifen, und sie müssen einen Zeitplan für den Bail-in-Prozess aufstellen. Damit wird ein Mindestmaß an einheitlichen Informationen gewährleistet, wie die Behörden die Abschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten und den Einsatz des Bail-in-Instruments („Austauschmechanik“) effektiv durchführen würden. Von den Behörden, die bereits Informationen veröffentlicht haben, wird erwartet, dass sie prüfen, ob diese Veröffentlichung mit diesen Leitlinien übereinstimmt.
Das von den zuständigen Behörden zu veröffentlichende Dokument wird außerdem Folgendes enthalten
- eine klare Beschreibung des potenziellen Interimsinstruments
- weitere Einzelheiten zum Zeitplan
- soweit verfügbar, indikative Vorlagen oder die Hauptmerkmale der Rechtsinstrumente, die für die formelle Umsetzung des Bail-in verwendet werden sollen.
Eine politische Diskussion über ein weiteres Transparenzproblem innerhalb des Bail-in-Rahmens, nämlich über die Inhaber von Bail-in-fähigen Wertpapieren (Retail & Bank Challenge), ist Teil des SAFE White Paper Nr. 92.
Öffentliche KonsultationenEuropäische Aufsichtsbehörden (ESA):
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA):
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA):
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
|
Dr. Jonas Schlegel ist Co-Head des SAFE Policy Center.