SAFE Finance Blog
10 May 2017

„Anleger sollten selbst entscheiden können“

Christian Schlag sieht das Verbot von Differenzgeschäften (CFDs) durch die BaFin kritisch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Finanzinstituten am Montag (8.5.2017) untersagt, Privatkunden künftig Differenzgeschäfte, bzw. Contracts for Difference (CFDs) anzubieten. Private Investoren könnten das finanzielle Risiko dieser Hebelprodukte nicht abschätzen, so die Aufseher. Christian Schlag, Leiter des Forschungsbereichs Finanzmärkte bei SAFE, hält diese Entscheidung für falsch. „Ich finde es grundsätzlich problematisch, Instrumente zu verbieten, die nicht per se betrügerisch konzipiert sind. Und das ist bei CFDs nicht der Fall. Die Eigenschaften dieser Produkte sind bekannt und ausreichend gut beschrieben. Es sollte daher dem Risikogefühl jedes Anlegers überlassen bleiben, ob er in ein solches Produkt investieren möchte oder nicht.“

Ein CFD ist ein Vertrag, der auf ein anderes Finanzprodukt, wie z.B. Aktien oder Anleihen, abgeschlossen wird. Der Käufer setzt darauf, dass sich der Preis dieses Basisprodukts in eine bestimmte Richtung entwickelt. Beispiel: Ein Investor kauft ein CFD auf eine Aktie, deren Wert aktuell bei 100 Euro liegt. Steigt ihr Wert auf 110 Euro, dann bekommt er die Differenz – 10 Euro – ausbezahlt. Das Besondere dabei ist, dass der Investor die Aktie nicht direkt für 100 Euro erwirbt, sondern beim Kauf lediglich eine Sicherheitsleistung (“Margin“) hinterlegen muss. Die Margin beträgt im Regelfall nur einen geringen Prozentsatz (z.B. 1%) des zugrundeliegenden Wertes, also im Beispiel 1 Euro bei 100 Euro Aktienkurs. Bei positiver Entwicklung des Basisprodukts ermöglicht ein CFD somit äußerst attraktive Gewinne bei geringem Kapitaleinsatz.

Entwickelt sich das Basisprodukt dagegen nicht in die gewünschte Richtung, kann es schnell teuer werden. „CFDs sind mit einer Nachschusspflicht verbunden“, erklärt Schlag. „Das bedeutet, dass der Investor seinem Vertragspartner gegenüber zu einer Sicherheitsleistung verpflichtet ist, die ungefähr den potenziellen Verlust abdeckt.“ Diese Nachschusspflicht kann dazu führen, dass die Verluste des Investors – ebenso wie im positiven Fall die Gewinne – schnell sehr groß werden können, wenn sich das Basisprodukt anders entwickelt als vom Investor erhofft. Es ist jedoch möglich, diese Verluste kalkulierbar zu halten, indem man – ähnlich wie bei anderen Börsengeschäften – Sicherheitslinien („Stop Loss“) definiert. „Wenn ich im Beispiel eine Untergrenze von 99 Euro vertraglich festlege, ist nur das bis dahin eingesetzte und zugeschossene Kapital weg“, so Schlag. „Ein CFD ist insofern nur dann wirklich gefährlich, wenn man auf solche Absicherungsmethoden verzichtet – entweder aus Selbstüberschätzung oder aus Unwissenheit.“

Der Professor für Derivate und Financial Engineering gibt zu, dass die Nachschusspflicht für Laien nicht sofort einsichtig ist, da man sie von anderen Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen oder Investmentfondsanteilen nicht kennt. „Normalerweise leistet man einmal einen Kaufpreis, und im schlimmsten Fall verliert man diesen Betrag vollständig, aber eben auch nur diesen Betrag und nicht mehr.“ Bei CFDs kann der Verlust u.a. aber durch die Nachschusspflicht zumindest theoretisch unbegrenzt anwachsen. Gerade private Investoren seien daher verpflichtet, sich richtig zu informieren und sich nicht von dem zunächst geringen Kapitaleinsatz verführen zu lassen, mit diesen Instrumenten zu spekulieren, so Schlag. „Grundsätzlich würde ich diese Produkte aber nicht verbieten, sondern davon ausgehen, dass sich Investoren im eigenen Interesse ausreichend informieren.“