03 Jul 2013

Wie man Banken für eine Pleite absichert

Man kann Banken nicht pleitesicher machen, aber man kann sie für eine potenzielle Pleite absichern. Das war die Kernbotschaft, die Thomas F. Huertas, Partner bei Ernst & Young LLP London, im Rahmen einer SAFE Policy Center Lecture am 2. Juli übermittelte.

Nach Ansicht von Huertas sei der einzige Weg heraus aus dem Dilemma, in dem Bankaufseher seit Beginn der Finanzkrise gefangen seien, Banken so zu reformieren, dass ihre Pleite weder die Volkswirtschaft als Ganze beeinträchtigt noch Kosten für den Steuerzahler verursacht.

Warum nimmt man sich nicht die Abwicklungsprozesse aus der Realwirtschaft zum Vorbild? Huertas führte das Beispiel Fluggesellschaften an, um zu demonstrieren, dass eine Insolvenz das Kundengeschäft im Allgemeinen nicht beeinträchtigen muss. Um diese Analogie in den Bankensektor zu übertragen, sei es notwendig, die Kapitalstruktur einer Bank von den Kundenaktivitäten zu trennen. Das Ziel müsse sein, das Kapital einer Bank zu restrukturieren, während die Kundentransaktionen weiterlaufen.

Eine erste Herausforderung dabei sei es, den Start des Abwicklungsprozesses in der kurzen Zeitspanne eines Wochenendes umzusetzen (vom Börsenschluss in Nordamerika am Freitagabend bis zur Eröffnung der asiatischen Börsen am Montagmorgen). An diesem Wochenende müsse der bail-in umgesetzt werden: Die Aufsicht müsse das Kapital der Bank in verlustausgleichende Instrumente umwandeln.

Laut Huertas sollte dies anhand strikten Senioritätsprinzipien erfolgen: zunächst das Kernkapital, dann nicht zum Kernkapital zählende Kapitalinstrumente der Klasse 1 (z. B. Vorzugsaktien), dann Klasse 2-Instrumente (z. B. nachrangige Schulden) und schließlich andere Investorenverpflichtungen wie etwa vorrangige Verbindlichkeiten. Die Einnahmen aus der Abwicklung sollten der Rekapitalisierung der Bank dienen und die notwendige Liquidität zur Fortführung der Geschäftsaktivitäten bereitstellen. Es gäbe dementsprechend keinen Ausfall von Wertpapierpensionsgeschäften und Derivaten.

Im Austausch für ihre ursprünglichen Wertpapiere würden die Investoren, die unter den bail-in fielen, Gewinn-Scheine erhalten, die ihnen einen Anteil an den Gewinnen versprächen, die die Abwicklungsbehörde während des Restrukturierungsprozesses möglicherweise realisiert. Diese Ansprüche würden wiederum in Reihenfolge der Seniorität beglichen.

Um eine Abwicklung auf diese Weise durchzuführen, sind drei Bedingungen nötig, so Huertas. Zum einen muss das Abwicklungsregime aus einem rechtlichen und vertraglichen Rahmen bestehen, der der Abwicklungsbehörde die Macht gibt, einen bail-in durchzuführen. Zweitens müssten Banken ihre Finanzierungsvereinbarungen so verändern, das bail-in möglich wird. Und zuletzt müssten die  Finanzmarktinstitutionen ihre Restrukturierungs- und Abwicklungspläne mit denen ihrer Gegenparteien abstimmen.

In der anschließenden Diskussionsrunde wurde die Frage aufgeworfen, ob es notwendig sei, zwischen verschiedenen Haltern von bail-in-fähigen Anleihen zu unterscheiden. Immerhin war die Sorge um die Belastbarkeit der Investoren der Grund, weshalb die Politik bislang vor bail-in zurückgeschreckt ist. Huertas antwortete, dass, wenn Bedenken in Bezug auf bestimmte Anlegergruppen bestünden, es Restriktionen geben sollte in Bezug auf die Parteien, die diese Anleihen halten dürften. Er teilte jedoch nicht die Ansicht, dass z. B. Versicherungen und Pensionsfonds im Rahmen eines bail-in nicht belastet werden dürften. Wer in bail-in fähige Anleihen investiere, müsse sein Portfolio an Investitionen grundsätzlich so gestalten, dass ein bail-in verkraftbar sei.