26 Feb 2013

Vermittlungssauschuss: Versicherungsexperte warnt vor Ausschüttung von Bewertungsreserven

Prof. Helmut Gründl, Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt, warnt im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 26. Februar 2013 vor der Ausschüttung bestimmter Bewertungsreserven von Lebensversicherungen. „Die Beteiligung der Versicherungskunden an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere ist das glatte Gegenteil von Verbraucherschutz“, schreibt Gründl in einer kurzen Stellungnahme. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät am Dienstag über eine Änderung des § 153, Abs. 3 VVG.

Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren seien immer nur temporärer Natur. Sie werden am Ende der Bond-Laufzeit „automatisch“ abgebaut, sodass alle Versicherungskunden daran über die normale Überschussbeteiligung partizipieren. Eine Beteiligung, wie sie der § 153 Abs. 3 VVG seit einer Änderung 2008 vorsieht – hälftige Beteiligung der Kunden bei Ablauf ihres Versicherungsvertrages –, würde hingegen dazu führen, dass nur solche Versicherungskunden in den Genuss der Reserven kommen, bei denen zufällig gerade der Vertrag ausläuft.

Gründl weist darauf hin, dass die Lebensversicherung ein intergeneratives Produkt ist. Es sei so konzipiert, dass durchaus auch einmal einer Generation Auszahlungen vorenthalten werden, damit sie einer anderen Generation zugutekommen, die etwa von einer lang andauernden Niedrigzinsphase betroffen ist. Daher spricht er sich dafür aus, Lebensversicherungskunden an solchen Bewertungsreserven zu beteiligen, die nicht für den intergenerativen Risikoausgleich benötigt werden. Dafür bedarf es der Festlegung einer Zielgröße für die Bewertungsreserven beispielsweise in Abhängigkeit der Höhe der Deckungsrückstellungen.

Das vorliegende Problem stellt sich laut Gründl durch die Zinssenkungen der letzten Jahre in erheblichem Umfang. Gemeinsam mit der herrschenden Niedrigzinsphase verschärft es die Schwierigkeiten der Lebensversicherungsunternehmen, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften.

Die Stellungnahme von Prof. Gründl können Sie hier herunterladen.