08 Nov 2013

Schackmann-Fallis sieht Sparkassen-Verbundmodell bedroht

Am 7. November präsentierte Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), auf Einladung des SAFE Policy Center die Pläne zu einer europäischen Einlagensicherung aus Sicht der Sparkassen-Finanzgruppe.

Schackmann-Fallis stellte zunächst die bestehende Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe dar. Seit Gründung des Haftungsverbundes der Sparkassen im Jahr 1973 sei bei keinem der Mitgliedsinstitute ein Problem bei der Bedienung von Verbindlichkeiten aufgetreten. Der Haftungsverbund betreibe ein regelmäßiges Risikomonitoring aller angeschlossenen Institute. Schackmann-Fallis betonte, dass das Institutssicherungssystem das Ziel verfolge, mögliche Stützungsfälle schon im Vorfeld abzuwenden. Ihm zufolge profitierten die Kunden von diesem Verfahren, da es eine maximale Absicherung aller bestehenden Ansprüche von Privat- und auch Unternehmenskunden gewährleiste und die Liquiditäts- und Kreditversorgung aufrechterhalte. Insgesamt würde das System die Risikofreudigkeit der Banken und das Moral-Hazard-Problem innerhalb der Gemeinschaft einschränken sowie das Vertrauen der Kunden und Märkte in die Institute stärken. Dadurch trage es zur Stabilisierung des Finanzmarktes insgesamt bei.

Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie und die geplanten Regelungen zur Bankenabwicklung könnten, laut Schackmann-Fallis, das Systems der Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe in Frage stellen, da eine einheitliche Lösung für Europa angestrebt werde und andere Länder das Sparkassen-Verbundmodell eventuell nicht akzeptieren würden. 2010 sei ein erster Entwurf für eine Einlagensicherungsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt und ein langwieriger Verhandlungsprozess mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission begonnen worden. Diese drei Organe befänden sich seither in einem „Trilog“, der allerdings Mitte Februar 2012 unterbrochen worden sei und in einer gegenseitigen Blockade gemündet habe. Ein wichtiger Streitpunkt sei die Ausstattung (target level) des Einlagensicherungsfonds, wobei die Kommission und das EU-Parlament einen höheren Prozentsatz (1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen bzw. der gedeckten Einlagen) als der Rat (0,5 Prozent der gedeckten Einlagen) anstrebten. Im Oktober 2013 wurde der Trilog wieder aufgenommen. Schackmann-Fallis erwartet bis zum Ende des Jahres eine Entscheidung.

In der anschließenden Diskussion mit dem fachkundigen Publikum kam unter anderem die Frage auf, ob die Verantwortung der Einlagensicherungsfonds erstrangig auf nationaler oder europäischer Ebene verortet werden sollte. Politisch diskutierte Varianten sind laut Schackmann-Fallis a) die Ablösung aller nationalen Systeme durch einen paneuropäischen Schirm (1-stufiges System), b) die Ergänzung der nationalen Systeme um eine nachgelagerte europäische Komponente (2-stufiges System) und c) nationale Systeme mit gegenseitiger Beistandspflicht in Form von Kreditfazilitäten. Schackmann-Fallis betonte die Forderung des DSGV, dass in einem europäischen System sicherzustellen sei, dass die im Einlagensicherungsfond angesparten Mittel auch für institutssichernde Maßnahmen, also Prävention, verwendet werden dürfen. Er bezeichnete ein 2-stufiges System als einen möglicherweise vernünftigen Kompromiss, betonte aber, dass Moral Hazard in jedem Fall vermieden und Anreize für nationale Verantwortung geschaffen werden müssen.