27 Oct 2016

Rechnungslegung und Finanzstabilität: ein Blindflug?

Andreas Barckow, Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), hielt am 25. Oktober eine SAFE Policy Lecture über Rechnungslegung und Finanzstabilität, zu der Günther Gebhard, Seniorprofessor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung an der Goethe-Universität Frankfurt, einleitende Worte sprach. Barckow gab einen Einblick in den neuen Rechnungslegungsstandard des International Accounting Standards Board (IASB) zu Finanzinstrumenten, IFRS 9. Während dessen Ziel ursprünglich die Reduzierung von Komplexität war, änderte sich der Fokus nach der Finanzkrise dahingehend, eine technisch robuste Lösung bereitzustellen.

Barckow führte aus, dass der konventionelle Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften im Nachgang zur Finanzkrise als unzureichend kritisiert worden sei, woraufhin das IASB einen neuen Standard entwickelte. Er erläuterte, dass das Wertminderungsmodell des neuen Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten im Gegensatz zum aktuellen Standard IAS 39 darauf beruhe, erwartete Verluste zu berücksichtigen anstelle von eingetretenen Verlusten. Nach Ansicht von Barckow sei das aktuell von IAS 39 verwendete Modell der eingetretenen Verluste rückwärtsgerichtet und habe daher keine Risikovorsorge aufgrund zukünftig erwarteter Verluste zur Folge. Im neu geschaffenen Standard IFRS 9 würden mögliche zukünftige Verluste hingegen aufgrund des Prinzips der erwarteten Verluste durch entsprechende Rückstellungen Berücksichtigung finden.

Barckow zeigte auf, dass Rechnungslegungsvorschriften ursprünglich nicht als Entscheidungsgrundlage für regulatorisches Handeln, sondern als Instrument zur Information der Marktteilnehmer über die Lage eines Unternehmens geschaffen wurden. Dementsprechend könnten Bilanzzahlen zwar zur Überprüfung genutzt werden, sollten jedoch nicht als einzige Bemessungsgrundlage für regulatorisches Handeln dienen.

Abschließend warnte Barckow davor, dass obwohl Rechnungslegung und aufsichtsrechtliche Berichterstattung miteinander verbunden seien, die Vorschriften zur Rechnungslegung nicht zweckentfremdet werden sollten, um das Ziel der Finanzmarktstabilität zu erreichen.