21 Jul 2020

Kleine und mittlere Unternehmen in der Coronakrise entlasten

SAFE White Paper zeigt, dass der Verlustrücktrag als konjunkturpolitisches Mittel stark an Effektivität gewinnt, wenn er auf die Gewerbesteuer ausgeweitet wird

Um vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kommunen in Deutschland zu entlasten, müssen Verluste auch bei der Gewerbesteuer mit Unternehmensgewinnen des Vorjahres verrechnet werden können. Zu diesem Schluss kommen Alfons Weichenrieder, SAFE Fellow und Professor für Finanzwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, und Philipp Lamprecht, Professor für Steuerrecht und Zivilrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, in einem aktuellen SAFE White Paper.

Bislang ist ein solcher Verlustrücktrag nur bei der Einkommen- und bei der Körperschaftsteuer vorgesehen. Für diese Steuern hat das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz den Verlustrücktrag ausgeweitet, indem der für ihn geltende Höchstbetrag von einer auf fünf Millionen Euro verfünffacht worden ist. Allerdings kommt die Ausweitung des Verlustrücktrags damit nur großen Unternehmen und nur solchen zugute, die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zahlen. Die gerade bei KMU verbreiteten Personengesellschaften werden durch diese Maßnahme nicht bzw. allenfalls mittelbar erreicht. Durch eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer könnten hingegen alle Unternehmen gleichermaßen entlastet werden. 

Die Autoren des SAFE White Papers sehen in der Ausweitung des Verlustrücktrags ein geeignetes und breitenwirksames wirtschaftspolitisches Mittel, um den Konjunktureinbrüchen in Folge der Corona-Pandemie zu begegnen. Ihnen zufolge wirkt der Verlustrücktrag antizyklisch und stärkt – im Gegensatz zu Kredithilfen – das Eigenkapital von Firmen. Den Unternehmen steht so unbürokratisch und unmittelbar Liquidität zur Verfügung, indem aktuelle Verluste mit den Gewinnen des Vorjahres steuerlich verrechnet werden können.

Entlastungsumfang für Unternehmen lässt sich fast verdoppeln

„Für eine effektive Konjunkturpolitik muss der Verlustrücktrag auf die Gewerbesteuer ausgeweitet werden“, sagt Alfons Weichenrieder. „Der Vorteil im Vergleich zu anderen Instrumenten ist, dass ein Verlustrücktrag die richtigen Unternehmen trifft“, erklärt der Wissenschaftler weiter, „er begünstigt alle Unternehmen, die in der Vergangenheit Gewinne erwirtschaftet haben und damit voraussichtlich auch nach der Krise profitabel sein können.“ Durch eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer könne die Entlastung für die Unternehmen nicht nur um bis zu fünf Milliarden Euro fast verdoppelt, sondern auch rechtsformunabhängig ausgestaltet werden. Hiervon würden vor allem KMU profitieren.

Schließlich ließen sich mit einer Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer auch die Finanzen der Kommunen stärken, heißt es im SAFE White Paper. Die bereits beschlossene Übernahme krisenbedingter Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder bleibe ungenügend, solange sie nicht auch die Verrechnung jetzt entstehender Verluste umfasse. Ohne einen von Bund und Ländern finanziell übernommenen Rücktrag von Verlusten werden bei der Gewerbesteuer nämlich krisenbedingt hohe Verlustvorträge entstehen. Durch solche Verlustvorträge würden aber die zukünftigen Gewerbesteuerzahlungen und damit die finanzielle Gesundung der Gemeinden auf lange Sicht belastet.


Das SAFE White Paper No. 71 zum Download