17 Jul 2013

Diskussion zur Bankenaufsicht und -abwicklung in Europa

Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hielt am 16. Juli einen Vortrag über die Wiederherstellung privater Haftung und die zukünftige Rolle der Aufsicht. Sie diskutierte im Besonderen, die Ausgestaltung von Bankenrestrukturierung und neuen Bail-in Instrumenten. Ihr Vortrag war Teil der Gesprächsreihe des SAFE Policy Centers zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor.

König warnte, dass man systemische Risiken, die vor allem während der Finanzkrise zu Problemen geführt hätten, noch nicht im Griff habe. Sowohl die Bankenaufsicht als auch die Wissenschaft suche immer noch nach einer geeigneten Lösung dieses Problems. Systemische Risiken führen dazu, dass große und vor allem komplexe Institute von Staaten gestützt werden, wenn diese ins Straucheln geraten. In der Finanzkrise hatte dies zur Folge, dass Banken letztlich vom Steuerzahler gerettet wurden. Diesen Insolvenzschutz systemrelevanter Institute müsse man aufheben, um Fehlanreize im Markt zu korrigieren, so König.

König ist deshalb der Meinung, dass ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken notwendig sei, der auch grenzüberschreitend wirkt. Als einen wichtigen Bestandteil dieses Mechanismus nennt sie die Umsetzung eines breiten Bail-ins. Durch Bail-in werden Eigentümer und Gläubiger von Bankinstituten an einer Restrukturierung beteiligt.  Eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital kann darüber hinaus dazu dienen, ein Brückeninstitut mit Kapital auszustatten.

Zur konkreten Ausgestaltung von Bail-in Instrumenten gibt es unterschiedliche Ansätze: Die Liikanen-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag für eine Schaffung konkreter Bail-in Anleihen, vergleichbar mit den Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds), die in der Schweiz bereits eingeführt wurden. Die BaFin habe sich, ähnlich wie die Europäische Kommission, gegen die Emission einer neuen Gattung vertraglicher Bail-in Instrumente ausgesprochen und wolle den Banken damit breitere Spielräume gewähren, sagte König. Die Höhe der Bail-in-fähigen Instrumente sowie die Reihenfolge der Haftung müsse aber trotzdem für jedes Institut klar definiert sein. König betonte in der anschließenden Diskussion, dass das Vorliegen von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für die Umsetzung der europäischen Bankenunion von hoher Bedeutung sei.