Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für „EU Inc." vorgelegt. Dieser harmonisierte Rechtsrahmen soll die Grundlage für das 28. Regime schaffen und die Gründung, das Wachstum und die Finanzierung – insbesondere, aber nicht ausschließlich – innovativer Unternehmen erleichtern. Ziel ist es, Unterschiede im Gesellschafts- und Insolvenzrecht abzubauen und den Zugang zu Kapital zu verbessern.
Tobias H. Tröger, Direktor des Clusters „Law and Finance" am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE und Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, sieht den Vorschlag als eine verpasste Chance, die Finanzierung innovativer Unternehmen wirklich zu verbessern und wirtschaftliche Dynamik zu entfalten:
„Anstatt eines präzisen Instruments zur Förderung innovativer Unternehmen hat die EU-Kommission ein breites, aber schlecht gezieltes Regelwerk vorgelegt. Ein wirksames 28. Regime wäre ein chirurgisches Werkzeug zur Unterstützung von Start-ups und Scale-ups – und nicht der Dinosaurier der alten Wirtschaft." Angesichts geopolitischer Herausforderungen, wachsendem Populismus und technologischer Transformation sei EU Inc. nicht ausreichend auf wachstumsstarke Unternehmen ausgerichtet, die entscheidend dazu beitragen könnten, Europas Wettbewerbslücke zu schließen, so der Rechtswissenschaftler.
Mangelnde Präzision
Dem Vorschlag fehlen zentrale Elemente, die die Finanzierungsbedingungen tatsächlich verbessern würden. Dazu gehört eine klare Ausrichtung auf Wachstumsunternehmen.
„Für innovative Unternehmen bleibt das Flickwerk aus 27 nationalen Rechtssystemen dort bestehen, wo es am meisten zählt. Die angekündigte digitale Infrastruktur ist hilfreich, reicht für ihre Bedürfnisse aber nicht aus. Die materiell-gesellschaftsrechtlichen Hindernisse, die europäische Start-ups am Skalieren hindern, sind im Kern keine Digitalisierungsprobleme. Es sind Probleme der materiellen Rechtszersplitterung."
Die bedeutendsten Neuerungen – kein Mindestkapitalerfordernis, nennwertlose Anteile, Kompatibilität mit „Simple Agreement for Future Equity" (SAFE) und „Keep It Simple Security" (KISS), sowie ein harmonisiertes europäisches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Steueraufschub bis zur Veräußerung – werden ihr volles Potenzial voraussichtlich nicht entfalten können, wenn sie in einem Regime verankert sind, das die gesellschaftsrechtlichen Bedürfnisse eines Zwei-Personen-Deeptech-Start-ups ebenso gut bedienen soll wie die eines multinationalen Konzerns.
Die politischen Herausforderungen für eine Allzweckrechtsform
Tröger kritisiert den Vorschlag dafür, ein potenziell bedeutsames Projekt zu gefährden, indem zu viele Interessengruppen an den Tisch gebracht werden. Die Schaffung einer allgemeinen Gesellschaftsform veranlasst Lobbygruppen – von Gewerkschaften bis hin zu Notaren –, ein reges Interesse am politischen Kompromiss zu entwickeln, was einen Beschuss aus allen erdenklichen Richtungen riskiert.
„Die Corporate Governance und Finanzverfassung der EU Inc. muss so gestaltet sein, dass sie der gesamten Bandbreite gesellschaftlicher Heterogenität Rechnung trägt – mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies in einem politischen Kompromiss enden, der jeden hereinlässt, aber niemandem dient", so Tröger.