Policy Letter No. 2

Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung

In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.